Hochwertiger Rechtsschutz bewahrt vor hohen Kosten
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien,
Marokko usw.), zudem auf dem zu Portugal gehörenden Madeira und den Azoren und auf den zu Spanien gehörenden Kanarischen
Inseln. Viele Gesellschaften bieten bei sechs- bis zwölfwöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz.
In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz.
Für viele Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Für plötzliche Fälle (z.B. Verkehrsunfall) wirkt die Versicherung ohne Wartezeit.
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